Herzlich Willkommen auf der Kinderinsel
Jeden ersten Montag im Monat um 14:30 Uhr besteht die Möglichkeit zur Anmeldung mit Besichtigung der Räumlichkeiten. Um Anmeldung zum Anmeldemontag wird gebeten, gerne per E-Mail an miriam.merz [at] kinderinsel-landshut.de oder telefonisch.
Benefiz-Bazar der Kinderinsel Landshut
1. Allgemeines & Ziel
- Was ist der Benefiz-Bazar?
Es handelt sich um einen Bazar, bei dem Sachspenden gesammelt werden und gegen Spende wieder abgegeben werden. Der gesamte Erlös kommt der Kinderinsel Landshut zugute. - Welchen Zweck unterstützen wir?
Die Einnahmen gehen an den Verein Kinderinsel Landshut e.V. und werden zu 100 % für neue Krippenbetten sowie eine Spiel-Küchenzeile verwendet. - Wann und wo findet der Bazar statt?
- Datum: 13.06.2026
- Uhrzeit: 9 Uhr bis 13 Uhr
- Ort: Kinderhaus Kinderinsel, Dresdener Str. 34, 84036 Landshut
2. Spenden & Warenabgabe
- Was kann gespendet werden?
Gut erhaltene Kleidung, Bücher, Spielzeug, Kinderfahrzeuge - Wann und wo kann ich Spenden abgeben?
Spenden können ab 08.04.26 bis 15.05.26 zwischen 7:30 Uhr und 15 Uhr in der Kinderinsel abgegeben werden. - Gibt es Dinge, die nicht angenommen werden?
Ja: Defekte, verschmutzte Kleidung, kaputte Fahrzeuge oder Spielsachen.
3. Einkauf & Verkauf
- Wie kann ich meine Spende leisten?
Es ist möglich, am Tag des Bazars bar zu Spenden. - Wie werden die Preise festgelegt?
Du bestimmst, was es dir angemessen Wert ist, gut erhaltene Kleidung, Spielzeug oder Fahrzeuge zu ergattern. - Was passiert mit nicht verkauften Waren?
Übrige Waren werden nach der Veranstaltung an die Diakonie (Hab und Gut) und das Mütterzentrum gespendet.
4. Organisation
- Wo kann ich mich informieren?
Aktuelle Infos findet Ihr auf unserer Homepage www.kinderinsel-landshut.de oder auf Insta. - Verpflegung / Stärkung
Ab 9:30 Uhr bis 13 Uhr bietet der Elternbeirat der Kinderinsel gegen Spende süßes und deftiges Gebäck an, sowie Getränke.
5. Datenschutz & Sicherheit
- Wie werden meine Daten verwendet?
Durch den Benefizcharakter müssen von Dir keine Daten erhoben werden. - Gibt es ein Hygienekonzept?
Wir richten uns nach den aktuellen lokalen Bestimmungen. - Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern bzw. Begleitpersonen. Besucher sind nicht über die Unfallversicherung der Einrichtung abgesichert und die Hausordnung ist zu beachten. - Haftung bei Schaden
Kinder der KiTa und Mitarbeitende sind gesetzlich Unfallversichert. Besucher sind nicht versichert und haften für Schäden selbst. - Verhaltensregeln auf dem Gelände
Es gilt die Hausordnung der Kinderinsel. Den Anweisungen des Personals und Vorstandes ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
